Skip to main content

Bürger:innen

Zurück zur Startseite

Hier finden Sie als Bürger:in Hilfestellungen zur Bedienung von DiPlanBeteiligung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren allgemein.


Inhaltliche Fragen

Was sind Planungsdokumente? Planungsdokumente im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens legen für unterschiedliche Aspekte dar, welche Sachverhalte für die Umsetzung des Bauvorhabens zu beachten sind und wie mit ihnen umgegangen wird. Typische Planungsdokumente sind ein Bebauungsplanentwurf, eine Begründung zum Bebauungsplan und fachspezifische Gutachten (bspw. Immissionsschutzgutachten, Denkmalgutachten).
Sind die Beteiligungsunterlagen auch nach Beendigung des Beteiligungszeitraums im Internet einsehbar? Ja, nach Beendigung des Beteiligungszeitraums sind die Unterlagen noch einsehbar, jedoch kann keine Stellungnahme mehr abgegeben werden.
Gibt es noch weitere Unterlagen zur Einsicht? Nein, alle notwendigen Unterlagen zur Beteiligung finden Sie im Beteiligungsportal.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Inhalt der Unterlagen / zur Planung habe? Zu inhaltlichen Fragen kann Ihnen die zuständige Person der Fachverwaltung weiterhelfen. Die Kontaktangaben zu der zuständigen Person finden Sie im Portal DiPlanBeteiligung https://be.beteiligung.diplanung.de/, indem ein Verfahren ausgewählt wird und oben mittig unter „Ansprechperson“ sind die Angaben hinterlegt.DiplanBeteiligungAnsprechperson.png

Allgemeine Fragen

Wer kann sich beteiligen? Die Nutzung dieses Angebotes steht jedem frei. In erster Linie richtet sich das Beteiligungsportal https://be.beteiligung.diplanung.de/ an Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange (Stellen, die im Auftrag der Öffentlichkeit handeln und darauf achten, dass bei Planungen wichtige gemeinschaftliche Interessen nicht vernachlässigt werden). Aber auch alle darüber hinaus Interessierten sind herzlich eingeladen, sich einzubringen.
Ich möchte mich beteiligen, finde aber das Verfahren nicht. Auf der Startseite https://be.beteiligung.diplanung.de/ findet man die Übersicht aller Verfahren.
Sollten Sie das Verfahren dennoch nicht finden, so wenden Sie sich an die DiPlan Geschäftsstelle. (diplan-support@senstadt.berlin.de)
Gibt es Beteiligungsfristen? Ja. Die Dauer der aktiven Beteiligungsphase wird anhand der noch verbleibenden Tage bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens von Beginn an in der Beteiligungsübersicht angezeigt.
Entstehen Kosten bei der Nutzung von DiPlanBeteiligung? Nein, Bürger:innen und Träger öffentlicher Belange (TöB) können DiPlanBeteiligung kostenfrei nutzen.
Was ist Bauleitplanung? Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen „frühzeitige Beteiligung“ und „Veröffentlichung“? Bei einer frühzeitigen Beteiligung wird zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt. Meistens gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Planungen. Entsprechend sind die Planungsdokumente weniger umfangreich. Die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Planungsgegenstand kann jedoch sogar höher sein als in der später folgenden öffentlichen Auslegung, da noch mehr Alternativen vorliegen. Die Veröffentlichung, auch öffentliche Auslegung genannt, erfolgt nach Überarbeitung der Planungsunterlagen und dauert einen Monat.
Welche Planungsdokumente gibt es normalerweise? In der Regel enthält der Bebauungsplan neben eines Planzeichnungsentwurf mit Legende auch ergänzende textliche Regelungen. Zu jedem Plan gehört eine Begründung, in dem die städtebaulichen Ziele und Entscheidungen erläutert werden. Darüber hinaus müssen auch die Umweltauswirkungen, die durch die Planungen entstehen, dargelegt werden.
In welchen Schritten erfolgt die Beteiligung?

Interessierte können innerhalb eines festgelegten Zeitraumes ihre Stellungnahmen einbringen. Sobald ein Beteiligungsverfahren beendet wird, können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden. Bürgerinnen und Bürger können sich während des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans in Stufen beteiligen.

In der Regel gibt es zwei Beteiligungen: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Anfang des Verfahrens (nach § 3 Abs. 1 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem weit vorgeschrittenem Verfahrensstand, wo die Öffentlichkeit immer beteiligt werden muss (nach § 3 Abs. 2 BauGB).

Welcher Vorgang wird auf DiPlanBeteiligung abgebildet? Die Plattform stellt alle notwendigen Informationen zu den Beteiligungsverfahren zur Verfügung. Es können Einwendungen bzw. Stellungnahmen erstellt und eingereicht werden.
DiPlanBeteiligung unterstützt Verfahrensträger:innen (Sachbearbeiter:innen oder Planer:innen im Zuständigen Amt) bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Zu Beginn werden durch die Verfahrensträger:innen Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen direkt über DiPlanBeteiligung und reichen sie bei den Verfahrensträger:innen ein.
Im Ergebnis erhalten die Verfahrensträger:innen eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.
Bei Bedarf können die Verfahrensträger:innen die Einreichenden über das Ergebnis ihrer fachlichen Bewertung informieren. Das geht natürlich nur, wenn von den Einreichenden eine kontaktfähige E-Mail- oder Postadresse mit angegeben wurde.

Bedienung und Funktion

Kann ich meinen Beitrag später noch korrigieren? Ist der Beteiligungszeitraum beendet, kann man seine Stellungnahme nicht mehr korrigieren. Läuft der Beteiligungszeitraum noch oder gibt es eine erneute Beteiligung, kann man eine zweite Stellungnahme verfassen, die auf die erste Stellungnahme Bezug nimmt (Stellungnahme-Nummer) und diese entsprechend korrigieren.
Was ist der Unterschied, wenn ich mich als Gast einlogge oder mit der BundID? Unregistierte Bürger:innen können Ihre Stellungnahmen entweder anonym oder namentlich abgeben. Bei namentlicher Abgabe können Sie eine Rückmeldung zur abgegebenen Stellungnahme erhalten.
Wenn Sie sich mit der BundID anmelden, können Sie Ihre Stellungnahme als Entwurf speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. Ihre Stellungnahme wird automatisch mit den Kontaktdaten aus Ihrer Registrierung verknüpft. Nach Einreichen Ihrer Stellungnahme(n) können Sie sich jederzeit einen einfachen Überblick über Ihre bisher eingereichten Stellungnahmen verschaffen.
Wie finde ich einen bestimmten Bebauungsplan / wie kann ich sehen, was in meiner unmittelbaren Umgebung geplant wird? Sie haben auf der Startseite https://be.beteiligung.diplanung.de/ von DiPlanBeteiligung neben der Navigation über die Karte die Möglichkeit, unterschiedliche Filter zu nutzen, z.B nach Ort, PLZ und Verfahrensname, nach Verfahren die in der Beteiligung sind oder welchen, die bald enden.
Für wen sind die eingegangenen Stellungnahmen sichtbar? Es gibt eine technische Trennung der Sichtbarkeit von Stellungnahmen nach Verfahrensträgern (Sachbearbeiter:innen oder Planer:innen im zuständigen Amt). Zusätzlich können durch die Verfahrensträger:innen weitere Personen berechtigt werden, die Stellungnahmen einzusehen (z.B. Planungsbüros).

Technische Fragen

Es gibt eine technische Störung des Beteiligungsportals https://be.beteiligung.diplanung.de/. Wo kann ich diese melden? Technische Störungen sollen an die Geschäftsstelle DiPlan diplan-support@senstadt.berlin.de weitergeleitet werden.
Ich habe einen Bug (Programmfehler) gefunden. Wie kann ich diesen melden?

Bitte beschreiben Sie den Fehler in einer E-Mail an diplan-support@senstadt.berlin.de mit dem Betreff "Bugreport" und folgendem Inhalt:

  • die Schritte, die zum fehlerhaften Verhalten des Programms führen,
  • das erwartete Verhalten (SOLL) des Programms
  • das tatsächliche Verhalten (IST) des Programms, sowie
  • Angaben zu Ihrem System (Betriebssystem, Browser und Version).

Stellungnahmen

Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben?

Um eine Stellungnahme für ein bestimmtes Verfahren abgeben zu können, muss auf der Beteiligungsseite https://be.beteiligung.diplanung.de/ das gewünschte Verfahren angeklickt werden. Durch diese Auswahl gelangen Sie auf die Verfahrensseite. Hier finden Sie neben dem Karten- bzw. Planungsdokumentenbereich die Schaltfläche "Reden Sie mit!".DiplanBeteiligungRedenSieMit.png

Wenn Sie diese Schaltfläche klicken, öffnet sich ein Dialogfeld zur Abgabe einer Stellungnahme. Sie können Ihre Stellungnahme nun direkt in das Textfeld eingeben oder aus einem anderen Dokument hineinkopieren. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Sie keine anderen Personen namentlich nennen oder beschreiben. Bitte bestätigen Sie durch Setzen des entsprechenden Häkchens, dass Sie dies beachtet haben.

Bis wann/wie lange ist es mir möglich, eine Stellungnahme abzugeben? Die Angabe finden Sie im Portal DiPlanBeteiligung https://be.beteiligung.diplanung.de/.
Dazu wählen Sie das gewünschte Verfahren durch draufklicken aus und werden auf die Verfahrensseite weitergeleitet. Auf der Verfahrensseite finden Sie die Angaben zum "Zeitraum" oben mittig.DiplanBeteiligungZeitraumStellungnahme.png
Kann ich auch nach Ende des Beteiligungszeitraums noch eine Stellungnahme abgeben? Nein. Mit Beendigung des Beteiligungszeitraums ist die Abgabe einer Stellungnahme nicht mehr möglich. Stellungnahmen, die dennoch nach dem Beteiligungszeitraum bei der Verwaltung eingehen, müssen in der Auswertung nicht beachtet werden.
Wieso soll ich meinen Namen und meine Anschrift angeben? Die Verfahrensträger:innen sind verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder bei den Verfahrensträger:innen arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer:in genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden. Ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung einer Stellungnahme ist, ob der/die Einreichende tatsächlich persönlich von der Planung betroffen ist.
Was passiert mit meiner Stellungnahme? Die Verfahrensträger:innen sind verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute, die entweder bei den Verfahrensträger:innen arbeiten oder bei einem externen Planungsbüro. Diese Fachleute werden Planer:in genannt. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt wird. Möglicherweise muss sogar die Planung angepasst werden.
Wie und wo kann ich mich darüber informieren, wie meine Stellungnahme berücksichtigt wurde? Die Verwaltung ist verpflichtet, Sie über das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses nach Abschluss des Verfahrens zu informieren. Hierfür müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Postanschrift im Stellungnahme-Bereich hinterlassen (Schauen/Klicken Sie im Portal unter „Reden Sie mit“).
Kann ich auch ohne Angabe meiner personenbezogenen Daten mich darüber informieren, ob meine Stellungnahme berücksichtigt wurde? In der Bauleitplanung und Raumordnung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu personalisieren oder anonym abzugeben. Durch Auswahl des entsprechenden Feldes und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie informiert, sobald Sie die Auswertung Ihrer Stellungnahme online einsehen können. In der Planfeststellung ist eine Schriftform gesetzlich festgelegt, so dass hier eine Authentifizierung über die BundID (z.B. über den Personalausweis) zwingend erforderlich ist. Sie erhalten per Mail die zu Ihrer Stellungnahme gehörende Identifikationsnummer (ID), mit der Sie nach Abschluss des Verfahrens die Bewertung Ihrer Stellungnahme in einer Auswertungstabelle wiederfinden können. Nur wenn eine anonyme Stellungnahme ohne Angabe einer E-Mail-Adresse abgegeben wurde, erhalten Sie natürlich keine Informationen per Mail.
Ist meine Stellungnahme vor Gericht verwendbar? Falls Ihre Bedenken nicht berücksichtigt wurden und es zu einer Klage kommen sollte, ist die Stellungnahme gerichtlich verwendbar. Dazu müssen Sie jedoch Ihren echten Namen und Ihre Adresse bei der Abgabe der Stellungnahme angeben.
Woher weiß ich, dass meine abgegebene Stellungnahme auch wirklich angekommen ist? Nachdem Sie alle Inhalte im Stellungnahme-Tool eingegeben und abgeschickt haben, erscheint eine Bestätigungsnach­richt auf Ihrem Bildschirm, mit dem Hinweis, dass Ihre Stellungnahme erfolgreich eingereicht wurde. Dabei erhalten Sie eine Vorgangsnummer, die Sie sich notieren können, um später die Bewertung Ihrer Stellungnahme abfragen zu können.
Wenn Sie bei Ihrer Stellungnahme eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie auf diesem Wege eine zusätzliche Bestätigung.
Für wen sind eingegangene Stellungnahmen sichtbar? Ausschließlich für die Sachbearbeitung des Amtes, die das Beteiligungsverfahren durchführt.

Begriffe

Was bedeutet „Zeitdauer“? Die Zeitdauer zeigt den Zeitabschnitt an, indem Sie als Bürger:in zu dem Bebauungsplanverfahren die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Unterlagen einsehen und eine Stellungnahme abgeben können.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Ansprechperson“? Die Ansprechperson ist ein:e Mitarbeiter:in der Verwaltung, der/die das Bebauungsplanverfahren betreut. Die Person ist somit mit allen Inhalten und Aspekten des geplanten Bauvorhabens vertraut. Unter den angegebenen Daten kann die Ansprechperson kontaktiert werden.
Was bedeutet „Institution“? Dies ist die für das Bebauungsplanverfahren zuständige Verwaltungsstelle.
Was bedeutet „Verfahrensschritt“? Gemäß dem Baugesetzbuch hat ein Bebauungsplanverfahren bis zu seinem Abschluss (genannt Festsetzung) unterschiedliche Planungsstufen zu durchlaufen. Hierzu gehört u.a. auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem geplanten Bebauungsplanverfahren. Diese Planungsstufen werden Verfahrensschritte genannt.

Datenschutz

Was geschieht mit meinen personenbezogenen Daten / Wie werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet? Ihre freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten im behördlichen Beteiligungsverfahren – wie Namen, Anschrift und ggf. E-Mail-Adresse – werden bei uns unbefristet gespeichert.
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, werden diese gelöscht. Ihre Stellungnahme wird dann anonymisiert in der Abwägung berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vor der Löschung wird davon nicht berührt.
Kann ich meine Stellungnahme auch anonym abgeben? In der Bauleitplanung und Raumordnung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu personalisieren oder anonym abzugeben. Durch Auswahl des entsprechenden Feldes und der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie informiert, sobald Sie die Auswertung Ihrer Stellungnahme online einsehen können. In der Planfeststellung ist eine Schriftform gesetzlich festgelegt, so dass hier eine Authentifizierung über die BundID (z.B. über den Personalausweis) zwingend erforderlich ist.
Sie erhalten per Mail die zu Ihrer Stellungnahme gehörende Identifikationsnummer (ID), mit der Sie nach Abschluss des Verfahrens die Bewertung Ihrer Stellungnahme in einer Auswertungstabelle wiederfinden können. Wenn Sie Ihre Stellungnahme anonym, ohne Angabe einer E-Mail Adresse abgegeben haben, erhalten Sie natürlich keine Informationen per E-Mail.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Informationen über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erhalten möchte? Sie können bei der Ansprechperson, der für die Datenbearbeitung verantwortlichen Stelle, Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten und wem diese bereits offengelegt oder an wen diese weitergegeben wurden. Auch an wen wir sie noch weiter geben wollen, ist Bestandteil der Auskunft.
Die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil der bereitgestellten Planungsunterlagen. Des Weiteren können Sie sich im Beteiligungsportal am linken unteren Rand unter „Datenschutz“ über den Umgang von personenbezogenen Daten informieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich möchte, dass meine personenbezogenen Daten gelöscht werden sollen? Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihre Stellungnahme wird dann anonymisiert in der Abwägung berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vor der Löschung wird davon nicht berührt.
Die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil der bereitgestellten Planungsunterlagen. 
Des Weiteren können Sie sich im Beteiligungsportal am linken unteren Rand unter „Datenschutz“ über den Umgang von personenbezogenen Daten informieren.
Ergänzende Datenschutzhinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen der aktuell in Beteiligung befindlichen Planungsverfahren finden Sie in der Regel bei den Planungsdokumenten oder im Bereich Datenschutz.